Zugangsvoraussetzungen
Für die Ausbildung zugelassen werden können Absolventinnen und Absolventen von Fachschulen (z.B.: Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie, Erzieher, Pflegeberufe etc.), Fachhochschulen, Hochschulen und Universitäten mit Studiengängen aus den Bereichen Pädagogik, Psychologie, Sozialwissenschaften, Medizin und Pflegewissenschaften.
Weiterhin können Personen zugelassen werden, die in einer entsprechenden Einrichtung arbeiten oder arbeiten werden, aber die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen.
Für den Hund gelten folgende Voraussetzungen:
- Gesundheitszeugnis, welches durch einen Veterinärmediziner die körperliche und psychische Gesundheit, Schmerzfreiheit sowie den Ausschluss von Qualzuchtmerkmalen bescheinigt
- Abgeschlossene Tierhalterhaftpflichtversicherung
- Erfolgreiche Teilnahme an der Eingangsdiagnostik
- Mindestalter 18 Monate bei Abnahme der Prüfung
Eine Ausbildung in Kooperation mit